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Trinkwasserverordnung: Legionellenprüfung

Ihre Pflicht als Gebäudeeigentümer

Der Gesetzgeber verpflichtet Betreiber von Warmwasseranlagen das Trinkwasser auf den Befall von Legionellen zu untersuchen. Die Prüfung erfolgte erstmalig am 31.12.2013, die Folgeprüfung soll weiterhin alle 3 Jahre vorgenommen werden.

Die Untersuchungspflicht ergibt sich aus § 14 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung und besteht für alle Anlagen

Was sind Legionellen?

Legionellen sind kleine, aber nicht ungefährliche Stäbchenbakterien, die sich im Warmwasserbereich bei 25°C-50°C optimal vermehren. Im Fall einer Infektion erfolgt diese jedoch nicht über das Trinken des Wassers, sondern über das Einatmen von feinen Wasserpartikeln, die zum Beispiel beim Duschen, durch Whirlpools oder Klimaanlagen in die Atemwege gelangen können und zu teilweise tödlich verlaufenden Lungenentzündungen führen können. Aufgrund der schwerwiegenden Folgen einer möglichen Übertragung können bei Nichteinhaltung der Verordnung Bußgelder von mehreren tausend Euro fällig werden, ebenso erhebliche Mietminderungen bis hin zu Klagen der Betroffenen auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz.

Für die Prüfung auf Legionellen sind im Vor- und Rücklauf des Warmwasserspeichers Probenahmestellen einzurichten. Ebenfalls wird eine Probe je Strangleitung entnommen. Hier erfolgt die Probenahme an der weit entferntesten Entnahmestelle. Mit unserem professionellen Einsatz schützen wir nicht nur Ihre Mieter vor dem Bakterium, wir bewahren Sie ebenso vor einem erheblichen Haftungsrisiko.

Ist Ihre Liegenschaft betroffen?

Eine Untersuchungspflicht besteht unter anderem für Anlagen, deren Größe des Warmwasserspeichers mehr als 400 Liter und/oder das Rohrleitungsvolumen mehr als 3 Liter verfügen.

Es ist schwer nachzuvollziehen, ob die 3 Liter Volumen im Rohleitungsnetz erreicht werden. Anhand der Rohrgröße lässt sich das Volumen umrechnen:

DN 15 bzw. 1/2" 0,20 Liter je Meter Leitung
DN 20 bzw. 3/4" 0,37 Liter je Meter Leitung
DN 25 bzw. 1" 0,58 Liter je Meter Leitung

Anhand folgendem Beispiel lässt es sich einfach erklären:

Die Wassererwärmung befindet sich bei unserem Gebäude im Keller. Es verfügt über ein Erdgeschoss und weitere 2 Vollgeschosse (1. Etage und 2. Etage). Allein der Höhenunterschied lässt sich bei Vollgeschossen mit 2,50m je Etage ansetzen.

Die Höhendifferenz beträgt zwischen Boiler und 2. Etage:

Keller 2,50m
Erdgeschoss 2,50m
1. Etage 2,50m
2. Etage (halbe Geschosshöhe) 1,25m
Gesamt Höhenunterschied 8,75m

Bei Verwendung von 3/4"-Rohren ist das kritische Volumen (8,75m x 0,37 Liter = 3,24 Liter) somit bereits erreicht.

Entnahme und Untersuchung

Die Probeentnahme und Analyse der Ergebnisse unterliegen nach § 15 Trinkwasserverordnung strengen Regeln der Qualitätssicherung. Nur akkreditierte und zertifizierte Labore und Probenehmer dürfen diese Untersuchungen durchführen.

Wir helfen Ihnen direkt und kompetent - Sprechen Sie uns an!

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