Unterjährige Verbrauchsinformation (uVI)
Informationspflicht für Nutzer
Sofern bereits fernablesbare Geräte installiert sind, ist der Gebäudeeigentümer gem. Heizkostenverordnung verpflichtet, seine Nutzer monatlich über den Verbrauch zu Informieren (UVI - unterjährige Verbrauchsinformation). Die Informationspflicht soll die Nutzer zum Energiesparen anregen und dadurch CO2 eingespart werden.
Nutzen Sie auch hier unseren Service
-Onlineportal zur Pflege und Eingabe der Nutzerdaten
-monatliche Verbrauchsinformation über unser Mieterportal (Information per Email an die Nutzer)
-pdf-Druck durch Hausverwaltung/Gebäudeeigentümer möglich
-monatlicher Briefversand durch uns möglich