Aufteilung der CO2-Abgabe beschlossen
Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter
Der Bundestag hat am 10.11.2022 dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) zugestimmt. Dies besagt, dass die CO2-Kosten aus den Heizenergierechnungen zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden.
Das Gesetz gilt für Abrechnungen, die ab dem 01.01.2023 beginnen.
Die Aufteilung der Kosten erfolgt bei Wohngebäuden nach einem 10-Stufenmodell, bei Nichtwohngebäuden vorerst hälftig. Dazu wird der CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche ermittelt und anhand des Stufenmodells berechnet. Die Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter erfolgt in der Heizkostenabrechnung.
Die Umsetzung erfolgt in der Heizkostenabrechnung - wir beraten Sie gern!
Ihr INTERN-Team