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Erfassung und Abrechnung

Die Änderung der Heizkostenverordnung

Umsetzung der EED

EED

Am 01.12.2021 trat die geänderte Heizkostenverordnung in Kraft.

Folgende wesentliche Änderungen wurden vorgenommen:

 

 

 

Funktechnik

-Bei Geräteerneuerungen (nicht Reparaturen von Einzelgeräten), dürfen nur noch fernablesbare Geräte installiert werden.
-Vorhandene Geräteausstattungen müssen spätestens bis zum 31.12.2026 auf fernablesbare Messgeräte umgestellt werden.

EED - Monatliche Informationspflicht

-Sofern bereits fernablesbare Geräte installiert sind, ist der Gebäudeeigentümer verpflichtet, seine Nutzer monatlich über den Verbrauch zu Informieren. Die Information muss folgende Angaben (sofern Werte vorliegen) enthalten:

-Dem Nutzer steht ein Kürzungsrecht zu,  falls diese Informationspflicht nicht erfüllt wird.

EED - Erweiterte Abrechnungsinformation

Zu den bisher bekannten Inhalten müssen zukünftig noch zusätzliche Angaben in der Heizkostenabrechnung enthalten sein.

-Der Anteil der erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle vom Energieträger - bei Fern- und Nahwärme noch zusätzlich:

-Die Entgelte für die Miete von Erfassungsgeräten, Eichkosten und Abrechnungskosten
-Kontaktinformationen zu Verbraucheragenturen, Energieagenturen etc. gem. Heizkostenverordnung
-Informationen über Streitbeilegungsverfahren im Falle eines Verbrauchervertrages
-Witterungsbereinigter Vergleich des Energieverbrauchs des Nutzers mit einem Vergleichsnutzer
-Witterungsbereinigter Vergleich des Energieverbrauchs des Nutzers mit dem vorhergehenden Abrechnungszeitraum

Selbstverständlich können wir diese Aufgaben für Sie erfüllen. Sprechen Sie uns an!

 

 

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