Die Änderung der Heizkostenverordnung
Umsetzung der EED
Am 01.12.2021 trat die geänderte Heizkostenverordnung in Kraft.
Folgende wesentliche Änderungen wurden vorgenommen:
Funktechnik
-Bei Geräteerneuerungen (nicht Reparaturen von Einzelgeräten), dürfen nur noch fernablesbare Geräte installiert werden.
-Vorhandene Geräteausstattungen müssen spätestens bis zum 31.12.2026 auf fernablesbare Messgeräte umgestellt werden.
EED - Monatliche Informationspflicht
-Sofern bereits fernablesbare Geräte installiert sind, ist der Gebäudeeigentümer verpflichtet, seine Nutzer monatlich über den Verbrauch zu Informieren. Die Information muss folgende Angaben (sofern Werte vorliegen) enthalten:
- den Verbrauch des letzten Monats (auch in Kilowattstunden)
- ein Vergleich zum Verbrauch des Vormonat
- ein Vergleich zum Verbrauch des Vorjahresmonats
- ein Vergleich zum Durchschnittsnutzer
-Dem Nutzer steht ein Kürzungsrecht zu, falls diese Informationspflicht nicht erfüllt wird.
EED - Erweiterte Abrechnungsinformation
Zu den bisher bekannten Inhalten müssen zukünftig noch zusätzliche Angaben in der Heizkostenabrechnung enthalten sein.
-Der Anteil der erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle vom Energieträger - bei Fern- und Nahwärme noch zusätzlich:
- eingesetzte Energieträger
- CO² Emissionen
- Primärenergiefaktor
-Die Entgelte für die Miete von Erfassungsgeräten, Eichkosten und Abrechnungskosten
-Kontaktinformationen zu Verbraucheragenturen, Energieagenturen etc. gem. Heizkostenverordnung
-Informationen über Streitbeilegungsverfahren im Falle eines Verbrauchervertrages
-Witterungsbereinigter Vergleich des Energieverbrauchs des Nutzers mit einem Vergleichsnutzer
-Witterungsbereinigter Vergleich des Energieverbrauchs des Nutzers mit dem vorhergehenden Abrechnungszeitraum
Selbstverständlich können wir diese Aufgaben für Sie erfüllen. Sprechen Sie uns an!