Verbrauchsabhängige Abrechnung von Wärmepumpen
Änderung der Heizostenverordnung ab 01.10.2024
Es gibt durch die geänderte Heizkostenverordnung ab 01.10.2024 eine Ausstattungspflicht zur Verbrauchserfassung und Abrechnung bei Häusern mit Wärmepumpen.
Die Änderung erfolgte im Rahmen der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in 2023.
Bei Häusern, bei denen der Verbrauch der Nutzer bis zum 01.10.2024 noch nicht erfasst wurde, gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2025. Bis dahin muss eine Ausstattung zur Verbrauchserfassung installiert sein.
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